Seit dem Schuljahr 2014/2015 findet die Reifeprüfung an der AHS mit neuen Regelungen statt. Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung besteht aus 3 voneinander unabhängigen Säulen:
Vorwissenschaftliche Arbeit inkl. Präsentation und Diskussion
3 bzw. 4 Klausurarbeiten
3 bzw. 2 mündlichen Prüfungen
Die neue Reifeprüfung ist modular aufgebaut. Das bedeutet, dass SchülerInnen trotz negativer Leistung(en) in der ersten oder zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten können. Alle negativ beurteilten Klausuren können entweder im 1. Nebentermin wiederholt werden oder durch mündliche Prüfungen (Kompensationsprüfungen auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten) im Haupttermin kompensiert werden.
Diese „Kompensationsprüfungen“ bestehen bei standardisierten Klausurfächern aus zentral vorgegebenen Aufgabenstellungen. Detaillierte Informationen sind auf der Seite des Bundesministeriums zu finden.
6.Kl. | Einführung in die Praxis wissenschaftlichen Arbeitens | |
7.Kl. | Wintersemester/1. Woche im SS | Themenfindung, Wahl der BetreuerInnen, Info zur VWA-Eingabe/verbindliche Anmeldung der VWA über die Plattform, Genehmigung der VWA durch BetreuerIn |
7.Kl. | Bis Ende März | Genehmigung der VWA durch die Direktorin |
8.Kl. | Bis Ende April | Genehmigung der VWA durch den Landesschulrat |
8.Kl. | 1. Woche nach den Weihnachtsferien | Ansuchen um Zulassung zur Reifeprüfung |
8.Kl. | Mitte/Ende April | Zensurkonferenz |
8.Kl. | Ende April/Anfang Mai | Wiederholungsprüfung bei negativer Note im Jahreszeugnis möglich |
8.Kl. | Anfang Mai | Schriftliche Reifeprüfung |
8.Kl. | Mai /Juni | Präsentation und Diskussion der VWA |
8.Kl. | 2 Wochen nach der schriftlichen RP | Zwischenkonferenz und Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Reifeprüfung. Bei negativer Beurteilung: Spätestens 3 Kalendertage nach Bekanntgabe muss die Schülerin/der Schüler ein Ansuchen um eine mündliche Kompensationsprüfung im Haupttermin oder um schriftliche Wiederholung der negativ beurteilten Fächer im 1. Nebentermin stellen. |
8.Kl. | Juni/Juli | Mündliche Reifeprüfung |
Bei 1 Nicht genügend im Jahreszeugnis der 8. Klasse:
Bei 2 Nicht genügend im Jahreszeugnis der 8.Klasse:
ACHTUNG:
Eine Wiederholungsprüfung kann nicht wiederholt werden! Wenn die Wiederholungsprüfung negativ ist, muss die 8. Klasse wiederholt werden.
Bei negativer Beurteilung der VWA:
Ein Antreten zur mündlichen Reifeprüfung im Haupttermin ist möglich, die Arbeit muss allerdings bis zum 1. Nebentermin im Herbst überarbeitet werden.
Negative Klausurarbeiten sind (in einem der darauf folgenden Nebentermine im Herbst oder Frühjahr) schriftlich zu wiederholen. Das entspricht dem eigentlichen Kompetenzgedanken.
Dennoch sollen SchülerInnen die Gelegenheit erhalten, eine negative Klausurleistung noch im Haupttermin durch eine mündliche Kompensationsprüfung auszubessern.
Eine mündliche „Kompensation“ ist nach folgendem Prinzip möglich:
Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen ihren persönlichen Interessen folgen können und diese in Form einer vorwissenschaftlichen Arbeit bearbeiten. Sie wählen ein Thema und nicht einen Unterrichtsgegenstand. Im Reifeprüfungszeugnis werden der Titel der VWA und die Beurteilung des Prüfungsgebietes angeführt sein.
Links:
Umfang: 40.000 – 60.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, Abstract; exklusive Vorwort, Inhalts-, Literatur-, Abkürzungsverzeichnis, Glossar, Anhang)
Bestandteile der Arbeit:
Ausfertigung:
2-fach (gebunden, inklusive Begleitprotokoll), außerdem digital über die Genehmigungsplattform
Die schriftliche Reifeprüfung ist in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen standardisiert. Die Prüfungsaufgaben, die Durchführung und die Beurteilungskriterien werden über das BIFIE (vom Bundesministerium für Bildung und Frauen beauftragt) zentral vorgegeben.
Prüfungsgebiete:
verpflichtend:
optional: jedes Fach, in dem Schularbeiten geschrieben wurden.
Die Schwerpunkt Sprachen muss entweder in der VWA oder in der Schriftlichen Reifeprüfung oder in der Mündlichen Reifeprüfung vorkommen!
1. Die Kandidatin/Der Kandidat zieht im Beisein der Prüfungskommission zwei Themenbereiche aus einem Themenpool (dieser wird mit 30. November des Prüfungsjahres festgelegt). Einer der beiden Themenbereiche muss gewählt werden. Eine Fragestellung kann im Laufe der Reifeprüfung daher mehrmals gezogen werden.
Anzahl der Themenbereiche: pro Wochenstunde in der Oberstufe 3 Themenbereiche, höchstens jedoch 24. Ausnahmeregelungen für Vertiefende WPG (10), Instrumentalunterricht (6), BE und ME (10, wenn nicht Schwerpunkt), 2. lebende Fremdsprache + Latein (18).
Die Aufgabenstellungen müssen kompetenzorientiert sein:
2. Die Prüferin/Der Prüfer legt zu diesem Thema eine von 2 vorbereiteten Fragen vor.
3. Vorbereitungszeit: mindestens 20 Minuten, für Fremdsprachen mindestens 15 Minuten
4. Prüfungsgespräch: 10-20 Minuten